Bereits seit der Gründung im Jahr 2014 liegt der Firma Veltener Gerüstbau GmbH die Zufriedenheit der Kunden sehr am Herzen. Mit diesem Anspruch entwickelten wir unsere Ideen weiter und machten aus unserem Unternehmen das, was es heute ist. Für weitere Informationen über unsere Leistungen kontaktieren Sie uns noch heute.
Gerüstbauarbeiten - Baustelleneinrichtung
Bei uns stehen Sie an erster Stelle
Gerüstplanung
Gern beraten wir Sie schon vor Beginn der geplanten Leistungen über die notwendigen Maßnahmen. Wichtig für alle Auftraggeber und Bauherrn ist ein sorgfältig geplantes Gerüstkonzept, ob Dacharbeiten, Dachgeschoßausbau oder Sanierung der Fassade. Alle diese Maßnahmen können Sie nur mit einem schlüssigen Gerüstkonzept für Ihre Gewerke begleiten. Dieses spart Ihnen Geld und Zeit.
Leistungsprofile
Arbeits- und Schutzgerüste
Stahlrohrkupplungsgerüste
Hängegerüste
Traggerüste
Fahrgerüste
Wetterschutzdächer
Treppentürme und Nottreppen
Bauaufzüge bis 500 kg (mit und ohne Personenbeförderung)
Bauzäune
Schuttrutschen
Baufeinreinigung
Ausführung
Bei allen unseren Leistungen können Sie sich darauf verlassen, dass wir uns um all Ihre Wünsche kümmern. Wir sind stolz auf unseren Kundenservice und können Ihnen versichern, dass die Zusammenarbeit auf Ihrem Bauvorhaben mit unserem Team eine bleibende Erinnerung hinterlässt. Lassen Sie uns noch heute wissen, wie wir Ihnen weiterhelfen können.
Kontakt
<a href='https://outlook.office365.com/owa/calendar/VeltenerGerstbauGmbH@vgvelten.onmicrosoft.com/bookings/'>Online planen</a>
Heidering 14, 16727 Velten
Telefon +49 3304 20 65 885
Telefax +49 3304 2017 48
Impressum
Veltener Gerüstbau GmbH
Heidering 14
16727 Velten
Telefon: +49 3304 20 65 885 Fax: +49 3304 20 1748
Rechtsform: GmbH
Sitz der Gesellschaft: 16727 Velten
Handelsregister: Amtsgericht Neuruppin, HRB 10789 NP
Geschäftsführer: Dirk Metzner
Umsatzsteuer-ID: DE294964752
Hinweis nach §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir die Veltener Gerüstbau GmbH werden nicht in einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VS BG teilnehmen und sind dazu auch nicht verpflichtet.